- Judenkennzeichen
- Judenkennzeichen,staatlich verordnete Maßnahme zur Unterscheidung der jüdischen von der übrigen Bevölkerung Judenkennzeichen sind erstmals aus der Zeit des Kalifen Omar II. (717-720) bekannt, in der eine unterschiedliche Farbkennzeichnung für die Kleidung religiöser Minderheiten festgelegt wurde (z. B. Blau für Christen, Gelb für Juden). Teilweise kam diese Kennzeichnung dem Bestreben der jeweiligen Gruppen nach Absonderung entgegen, seit dem 4. Laterankonzil (1215), das die Judenkennzeichen als Zwangsmaßnahme festschrieb, dienten sie jedoch v. a. der Diskriminierung. Sie wurden 1218 in England und Spanien, 1219 in Frankreich und 1350 in Italien eingeführt und bestanden u. a. aus bestimmten Abzeichen (gelber beziehungsweise roter Fleck, Stern oder Ring) an der Kleidung oder auch aus Kleidungsstücken (u. a. der Judenhut). Erst unter dem Einfluss der Aufklärung wurden sie im 18. Jahrhundert beseitigt. Das nationalsozialistische Regime führte die Judenkennzeichen als Mittel sozialer Stigmatisierung und Deklassierung im Rahmen der systematischen Judenverfolgung (Antisemitismus, Holocaust) 1938 in Deutschland wieder ein. Dazu gehörten u. a. eine besondere Kennkarte für Juden, die Verpflichtung zur Führung des zusätzlichen Zwangsvornamens Sarah oder Israel, die Kennzeichnung der Autos, Pässe (Überstempeln mit dem Buchstaben »J« in roter Farbe) sowie Geschäfte der jüdischen Bürger und der gelbe Judenstern (»Davidstern«), der seit 1939 in den deutschen Ostgebieten, seit 1941 in Deutschland und seit 1942 in den eroberten Gebieten (mit der Aufschrift »Jude«) zu tragen war.
Universal-Lexikon. 2012.